Was ist ein Durchgangsarzt

Dieser Artikel ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand, ärztlicher Fachliteratur und medizinischen Leitlinien verfasst und von Medizinern geprüft. → Quellen anschauen

Welche Aufgaben hat ein D-Arzt:

Arbeitsunfall! Zu welchem Arzt muss ich? Diese Frage stellt man sich bisweilen schneller als einem lieb ist. Denn bei solchen Unfällen ist nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung für die schnellstmögliche und sachgemäße Versorgung zuständig.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestellen spezielle Durchgangsärzte (D-Ärzte), die unfallmedizinisch besonders qualifiziert sind und über eine entsprechende Praxisausstattung verfügen.

Bei einem D-Arzt muss man sich nach einem Unfall vorstellen, damit die Versicherung die Kosten für Behandlung und Nachsorge übernimmt.

Aufgaben des Durchgangsarzt

Wer muss zum Durchgangsarzt?

Einen Durchgangsarzt muss aufsuchen, wer einen Arbeitsunfall hatte oder einen Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder von dort nach Hause. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Schüler und Personen, die für die private Verpflegung von Patienten zuständig sind.

Arbeitnehmer, privat Pflegende und Schüler sind altersunabhängig in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unfallversichert. Diese Versicherung ist unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer selbständig ist, kann freiwilliges Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. In diesen Fällen ist der Durchgangsarzt auch für Selbständige nach einem Unfall zuständig.

Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeits- und Wegeunfälle meldepflichtig sind und bei der DGUV angezeigt werden müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick!

  1. Die Behandlungskosten bei einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt nicht die Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
  2. Ein Durchgangsarzt ist ein speziell für die Unfallmedizin ausgebildeter Arzt, den die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestellen.
  3. Der D-Arzt ist in solchen Fällen für die Erstversorgung sowie die Weiterbehandlung zuständig.
  4. Er entscheidet über die weitere Therapie, überwacht den Heilungsverlauf und informiert den Versicherungsträger.
  5. Ein Durchgangsarzt muss neben seiner Qualifikation über erhöhte Bereitschaft und Anforderungen an Praxisausstattung verfügen.

Definition D-Arzt

Jeder Durchgangsarzt wird von den Berufsgenossenschaften bestellt und erhält von diesen eine Zulassung für berufsgenossenschaftliche Heilbehandlungen. Zugelassen wird ein Durchgangsarzt von den zuständigen Landesverbänden der Berufsgenossenschaften. Damit handelt er als Vertreter der Gesetzlichen Unfallversicherung, in der jeder Arbeitnehmer Mitglied ist.

Nach § 26 des Siebten Sozialgesetzbuches ist die Gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet,

  • möglichst frühzeitig den durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschaden zu beseitigen,
  • dem Versicherten seinen Arbeitsplatz zu sichern,
  • notwendige Hilfen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und
  • bei Pflegebedürftigkeit entsprechende Leistungen zu erbringen.

Der Durchgangsarzt hat die Aufgabe, diese Grundsätze praktisch umzusetzen.

Welche Fachrichtung hat ein Durchgangsarzt?

Früher war jeder D-Arzt Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie. Seit 2011 können auch ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie Durchgangsarzt werden. Dazu erhält er eine besondere Zulassung von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Jeder Durchgangsarzt muss eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in der Behandlung von verunfallten Schwerverletzten in einem zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus vorweisen können.

Mit diesen Anforderungen ist sichergestellt, dass der D-Arzt über eine unfallmedizinische Ausbildung verfügt und auf diesem speziellen Gebiet besondere Erfahrungen vorweisen kann.

Die bis Dezember 2019 zugelassenen H-Ärzte (H für an der besonderen Heilbehandlung beteiligt) mit gegenüber einem D-Arzt eingeschränkten Befugnissen gibt es inzwischen nicht mehr.

Wie viele Durchgangsärzte gibt es?

Nach den Angaben der DGUV sind in Deutschland über 3.000 niedergelassene und über 1.100 an Krankenhäusern arbeitende Durchgangsärzte tätig. Sie versorgen jährlich etwa 3.200.000 Unfallversicherte.

Besondere Anforderungen

Neben seiner fachlichen Qualifikation stellen die Versicherungsträger weitere Anforderungen an einen Durchgangsarzt.

So muss dieser ständig mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte zur Verfügung haben, ein eigenes Röntgengerät für eine schnelle Bildgebung zur Abklärung von Verletzungen und mindestens zwei Räumlichkeiten für invasive Eingriffe.

Hinzu kommen die für die Unfallchirurgie notwendige apparative Ausstattung und besondere hygienische Anforderungen, die noch wesentlich strenger sind als bei einer Hausarztpraxis. Zudem müssen die Räumlichkeiten der Praxis für Liegendkranke zugänglich sein. Der D-Arzt muss zudem eine erhöhte Bereitschaft vorweisen können, und zwar in der Zeit von 8:00 bis 18:00 an Wochentagen und von 8:00 bis 13:00 an Samstagen.

Abgesehen davon hat ein Durchgangsarzt gegenüber einem Hausarzt erhöhte Pflichten in Sachen Dokumentation, Berichterstattung und Begutachtung. Er muss mindestens eine Fortbildung pro Jahr vorweisen können und seine Praxis auf dem aktuellen Stand der Medizin und Technik halten.

Arbeitsunfall – Ist der Durchgangsarzt Pflicht?

In einem „normalen“ Krankheitsfall bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Als Patient kann man sich aufgrund der freien Arztwahl selbst für einen behandelnden Mediziner entscheiden.

Hat man einen Berufsunfall oder einen Wegeunfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten. Dazu zählen die gesetzliche Unfallkasse und gewerbliche sowie landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Daher darf sie die Behandlung durch einen D-Arzt vorschreiben, sodass in einem solchen Fall nur noch eine eingeschränkte Arztwahl möglich ist. Unter den registrierten D-Ärzten kann der Arzt jedoch von jedem Patienten frei gewählt werden.

Erscheint ein Unfallpatient bei seinem Hausarzt, ist dieser verpflichtet, ihn gleich nach den notwendigen Sofortmaßnahmen einer Erstversorgung an einen D-Arzt zu überweisen, damit dieser die weitere Behandlung übernimmt.

Meldepflicht von Arbeits- und Wegeunfällen

Nach § 193 SGB VII ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Arbeits- oder Wegeunfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, sofern dieser eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge hat oder es zu einem Todesfall gekommen ist. Eine solche Meldung ist vor allem für eventuelle Folgeerkrankungen wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen einer Behandlung durch Hausarzt oder Durchgangsarzt?

Wie bereits ausgeführt rechnet ein Hausarzt oder normaler Facharzt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab, wohingegen der Durchgangsarzt für die gesetzliche Unfallversicherung tätig ist.

Bei privaten Unfällen sowie bei nachgewiesenen Berufskrankheiten kommt nicht die gesetzliche Unfallversicherung, sondern die gesetzliche Krankenversicherung und/oder die private Unfallversicherung für die Kosten auf.

Da nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung zuständig ist, benötigen Sie weder Ihre Gesundheitskarte noch einen Krankenschein für den Besuch eines Durchgangsarztes.

Auch bei Rezepten und Verordnungen gibt es Unterschiede zur Krankenkasse: Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel, die der Durchgangsarzt verschreibt, sind zuzahlungsfrei. Die kompletten Kosten dafür übernimmt die Unfallversicherung nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatpatienten.

Was macht der Durchgangsarzt?

Der D-Arzt fungiert als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und ist für die Behandlung eines Patienten von der Erstversorgung bis hin zu Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen und Empfehlung von Entschädigungsleistungen zuständig. Er dient für Patienten als erste Anlaufstelle und koordiniert alles weitere, was nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu geschehen hat.

Dementsprechend steht er in engem Kontakt mit dem Hausarzt eines Patienten und Fachärzten, die als Spezialisten für die weitere Behandlung zu Rate zu ziehen sind. Gleiches gilt gegebenenfalls für die Zentrale Notaufnahme der Unfallklinik, in der ein Patient nach seinem Unfall eingeliefert worden ist, wie auch die Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine Anschlussheilbehandlung bis zur Gesundung durchgeführt wird.

Aufgaben

Die Tätigkeit für die gesetzliche Unfallversicherung führt dazu, dass ein Durchgangsarzt etwas anders arbeitet als ein Hausarzt oder Facharzt. Zunächst muss er feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt und die korrekte Diagnose stellen. Er ist als Facharzt für die Erstversorgung der Unfallfolgen zuständig.

Danach übernimmt der Durchgangsarzt die Koordination aller Heilbehandlungen. Sind dafür weitere Fachärzte als Spezialisten notwendig, schreibt er eine entsprechende Überweisung, damit weitergehende Untersuchungen wie beispielsweise MRT oder CT und Behandlungen durchgeführt werden können. Bei leichteren Verletzungen kann die weitere Versorgung auch durch den Hausarzt oder einen anderen Allgemeinmediziner erfolgen.

Selbst ist der D-Arzt dazu angehalten, nur maximal ein Fünftel seiner Patienten persönlich zu behandeln. Welcher Facharzt für die weitere Behandlung zu Rate zu ziehen ist, entscheidet allein der Durchgangsarzt.

Die Koordination der Heilbehandlungen bedeutet auch, dass allein der Durchgangsarzt Heilmittel und Hilfsmittel für die Behandlung der Unfallfolgen verschreiben darf. Das umfasst Maßnahmen der physikalischen Therapie wie Bäder, Ergotherapie oder Massagen wie auch Hilfsmittel in Form von Prothesen, Rollator oder Rollstuhl und ähnlichem. Hierfür steht der D-Arzt in engem Kontakt mit dem zuständigen Reha-Manager des Versicherungsträgers.

Ist ein Patient in Behandlung, darf der D-Arzt Nachschauen durchführen, um den Behandlungserfolg beurteilen zu können. Das gilt insbesondere bei Abschluss der Therapie, nach der der Patient noch einmal vorstellig werden muss.

Danach schreibt der D-Arzt einen speziellen Durchgangsarztbericht (D-Bericht) als Rapport für den zuständigen Träger der Unfallversicherung. Zu diesem gehört auch die Darstellung des Sachverhaltes, der zu dem Unfall geführt hat. Die Träger der DGUV kümmern sich sich gegebenenfalls um Haftungsansprüche.

Das Durchgangsarztverfahren

Hat man auf der Arbeitsstätte oder auf dem Weg dorthin einen Unfall, muss man zum Durchgangsarzt gehen, wenn

  • die Verletzung zu Arbeitsunfähigkeit über den Tag des Ereignisses hinaus führt,
  • die ärztliche Behandlung der Verletzung voraussichtlich länger als eine Woche dauert,
  • infolge des Unfalles Heilmittel und/oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder
  • eine Wiedererkrankung vorliegt, die auf einen vorhergegangenen Unfall zurückzuführen ist.

Nicht zuständig ist der Durchgangsarzt für Berufskrankheiten wie Staublunge, Burnout-Syndrom oder Erkrankungen des Bewegungsapparates und für private Unfälle. Wollten Sie beispielsweise nach der Arbeit noch einkaufen gehen und erleiden dabei einen Unfall, zählt das nicht mehr als Wegeunfall. In solchen Fällen ist die private Unfallversicherung zuständig.

Stationäre Heilverfahren in der DGUV

Bestimmte schwere Unfallverletzungen bedürfen einer sofortigen Behandlung durch speziell geschulte Fachärzte in Praxen oder Akutkrankenhäusern. Diese erfolgen außerhalb des (ambulanten) D-Arzt-Verfahrens. Seit dem 1. Januar 2019 sind die stationären Heilverfahren in der DGUV dreistufig gegliedert in

  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

Die Zuteilung zu den einzelnen Verfahren ist mit einem speziellen Verletzungsartenverzeichnis geregelt. In Deutschland gibt es etwa 600 Krankenhäuser, die die Anforderungen durch das Verletzungsartenverfahren erfüllen.

Ausnahmen vom Durchgangsarzt-Verfahren

Von dem normalerweise recht strengen Durchgangsarzt-Verfahren gibt es einige Ausnahmen.

  • Kleine Unfälle und Bagatellverletzungen, deren Behandlung und damit verbundene Arbeitsunfähigkeit nicht länger als eine Woche dauern, darf Ihr Hausarzt als Allgemeinmediziner auch ohne Überweisung an einen Durchgangsarzt selbst durchführen.
  • Gleiches gilt beim Verdacht auf eine Berufskrankheit. Eine solche kann von einem Arzt passender Fachrichtung oder dem Hausarzt an die Berufsgenossenschaften gemeldet werden.
  • Verletzungen der Augen, Zähne oder im Hals-Nasen-Ohren-Bereich müssen umgehend einem entsprechenden Spezialisten vorgestellt werden. Das wäre ein Augenarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt, der in einem solchen Fall automatisch als Durchgangsarzt gilt. Allein schon die apparative Ausstattung entsprechender Facharztpraxen kann ein D-Arzt nicht aufweisen, geschweige denn die hochspezialisierten Fachkenntnisse, die für Diagnose und Therapie in diesen Spezialgebieten notwendig sind.
  • Sehr schwere traumatische Verletzungen wie Knochenbrüche, Schädelverletzungen oder großflächige Verbrennungen muss man schnellstmöglich in einer Klinik behandeln. In jedem Krankenhaus oder berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik arbeiten auch Durchgangsärzte, sodass hier ein gesondertes Procedere in der Regel nicht notwendig wird.

 

Wie kann ich einen Durchgangsarzt finden?

In Deutschland gibt es rund 3.500 zugelassene Durchgangsärzte. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Adresse des nächstgelegenen Durchgangsarztes vorzuhalten, entweder durch Aushang dieser Information oder mündliche Mitteilung durch die zuständigen Vorgesetzten.

Müssen Sie selbst auf die Suche gehen, verwenden Sie am besten die entsprechende Datenbank der DGUV, in der alle Durchgangsärzte verzeichnet sind (siehe Links). Ansonsten kann Ihnen Ihr Hausarzt sicherlich einen geeigneten Kollegen empfehlen. Oder fragen Sie Dr. Google, der Ihnen bereits bei der Suche nach „D-Arzt“ gleich mehrere Vorschläge in der Umgebung macht.

Brauche ich eine Überweisung zum Durchgangsarzt?

Üblicherweise sollte ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sofort einen Durchgangsarzt aufsuchen. Meistens sieht es allerdings so aus, dass er bei schwereren Unfällen sofort mit dem Rettungswagen in die Zentrale Notaufnahme einer Unfallklinik gebracht wird und bei leichteren Unfällen zunächst seinen Hausarzt aufsucht.

In einer Klinik sind auch Durchgangsärzte tätig, insbesondere in den Unfallambulanzen, in denen die leitenden Ärzte in der Regel eine Zulassung als D-Arzt haben. Daher ist hier eine besondere Überweisung nicht notwendig.

Sucht der Patient seinen Hausarzt auf, muss dieser ihn im Falle eines Arbeitsunfalles oder Wegeunfalles an einen Durchgangsarzt überweisen.

Jeder Arbeitgeber muss einen verunfallten Beschäftigten darauf aufmerksam machen, dass er damit aus versicherungsrechtlichen Gründen einen D-Arzt aufzusuchen hat.

Bundesverband der Durchgangsärzte e. V.

Der Bundesverband der Durchgangsärzte e. V. ist die Interessenvertretung der für die Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte. Er existiert bereits seit 1926 und kümmert sich um alle Belange der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren. Dort kümmert man sich um die Optimierung der Steuerung des Heilverfahrens, organisiert Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte über Themen der gesetzlichen Unfallversicherung und arbeitet dazu eng mit den gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Hand zusammen.

Quellen, Links und weiterführende Literatur