Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung: Kostenübernahme bei Alkoholentzug

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Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Daher kommen die gesetzlichen und privaten Krankenkasse für die Kosten auf, die bei Entgiftung und Alkoholtherapie in einer dafür geeigneten stationären Einrichtung entstehen.

Schwieriger wird es, wenn man nicht krankenversichert ist. Lassen Sie mich Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten für das Umsetzen des lobenswerten Vorsatzes bestehen.

Alkoholtherapie
Gruppengespräche bei der Alkoholtherapie mit Jugendlichen Copyright: Kasia Bialasiewicz bigstockphoto

Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung – Wen betrifft das überhaupt?

Theoretisch herrscht in Deutschland Krankenversicherungspflicht, das heißt seit 2007 muss jeder in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gemeldet sein. Die Praxis sieht anders aus – um die 80.000 Menschen haben keinen Zugang zum Versicherungsschutz, Schätzungen zufolge sogar mehrere 100.000 Personen – Dunkelziffer unbekannt.

Dazu zählen beispielsweise Selbständige, die sich die steigenden Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung im Alter nicht mehr leisten können, oder Menschen, die den Mindestbeitrag von über 300 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufbringen können.

Hinzu kommen Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, abgelehntem Asylbescheid und EU-Bürger, die in Deutschland auf Arbeitssuche sind. In Akutfällen wie nach Unfällen besteht trotzdem Behandlungspflicht, aber langfristige Maßnahmen oder Medikamente und Verbände müssen sie selbst zahlen, ganz zu schweigen von einer Alkoholtherapie.

Als besonders fies kann sich die „Alkoholklausel“ privater Krankenversicherungen erweisen. Gegebenenfalls übernimmt die PKV die Behandlungskosten nicht, wenn Alkohol die Ursache für Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheiten und Unfallfolgen gewesen sein könnte – egal ob einmaliger oder regelmäßiger Konsum. In solchen Fällen zahlt die Versicherung weder Krankenhaustagegeld geschweige denn Entzugsmaßnahmen.

Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung – Das Wichtigste auf einen Blick!

  1. Bei einem Alkoholentzug ist in erster Linie der direkte Entzug in einer stationären Einrichtung mit Kosten verbunden.
  2. Normalerweise ist die gesetzliche oder private Krankenversicherung für deren Erstattung zuständig.
  3. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt danach die Kosten für die Entwöhnung in einer Reha-Einrichtung.
  4. Ist beides nicht möglich, bleibt die Sozialhilfe für die Kostenerstattung übrig.
  5. Für die persönliche Beratung gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen, mit denen man zur Klärung des eigenen Falles mit all seinen Umständen Kontakt aufnehmen sollte.

 

Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung: Wie sieht ein Alkoholentzug grundsätzlich aus?

Die Behandlung einer Alkoholsucht gliedert sich normalerweise in vier Schritte – mit oder ohne Krankenversicherung.

Beratung ist der erste wichtige Schritt, den man zur Überwindung der Alkoholsucht in Anspruch nehmen sollte. Niemand ist wirklich in der Lage, das Ausmaß der eigenen Sucht objektiv zu beurteilen. Das sollte man besser den Experten überlassen und sich professionelle Unterstützung holen. Sie helfen auch bei der Planung der nächsten Schritte. Psychosoziale Beratungen werden von Städten, Gemeinden oder anderen Trägern finanziert und sind in der Regel kostenlos.

Entzug meint in erster Linie den körperlichen Entzug. Die körperliche Abhängigkeit vom Rauschmittel ist unter Umständen erheblich. Ohne den gewohnten Alkohol reagiert der Körper mit heftigen Entzugserscheinungen von Zittern, Schweißausbrüchen bis zu Krämpfen und Halluzinationen. Daher ist eine medizinische und pflegerische Überwachung in der Regel dringend notwendig.

Entwöhnung ist die nächste Stufe. Ein Alkoholabhängiger muss den Alkohol nicht nur aus seinem Körper, sondern auch aus seinem Geist herausbekommen. Eingefahrene Gewohnheiten und Trinkrituale haben sich so in den Alltag eingegraben, dass ein kompletter Neuanfang notwendig ist. Um damit fertig zu werden ist es wichtig, Durchhaltevermögen zu zeigen, die Gründe für die Sucht zu bekämpfen und einen neuen Alltag einzuüben.

Nachsorge sollte man nicht unterschätzen. Viele trockene Alkoholiker werden nach dem Entzug wieder rückfällig. Zudem muss das soziale und berufliche Umfeld oftmals neu aufgebaut werden. Auch hier sind Beratungsstellen gerne behilflich. Regelmäßige medizinische Kontrollen durch einen Arzt des Vertrauens sind ebenso angebracht. Eine entsprechende Psychotherapie kann ambulant, stationär oder teilstationär erfolgen.

Auf jeden Fall empfehlenswert: Suchtselbsthilfegruppen

Suchtselbsthilfegruppen wie die Anonymen Alkoholiker helfen bei allen Fragen um Alkoholkonsum und Alkoholtherapie. Die Teilnehmer können ihre Erfahrungen untereinander austauschen und sich sicherlich den einen oder anderen Tipp vor Ort geben. Mit gemeinsamem Zuhören, Diskutieren und Probleme bewältigen ist es viel einfacher, die Kontrolle über das eigenen Leben zurückzuerlangen.

Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung – Das bezahlt normalerweise die Krankenkasse

Von diesen vier genannten Punkten ist in erster Linie der körperliche Entzug eine finanzielle Angelegenheit. Da es sich bei Alkoholismus um eine anerkannte Krankheit handelt, übernehmen normalerweise die Krankenkassen einen freiwillige Entzugsbehandlung in einer entsprechenden Entzugseinrichtung. Hierfür ist, außer im Notfall, eine Einweisung durch den Hausarzt notwendig. Neben dem Aufenthalt finanzieren die Krankenkassen auch Medikamente, die den Entzug erleichtern und die Akutbehandlung toxischer Zustände.

Darüber hinaus gibt es Angebote von Privatkliniken, die man aus eigener Tasche oder nur über eine private Krankenversicherung bezahlen muss. Ist man überhaupt nicht krankenversichert, kommen solche teuren Spezialkliniken in der Regel nicht in Frage.

Alkoholtherapie ohne Krankenversicherung – Das zahlen die Rentenversicherer

Die Krankenkassen übernehmen nur den stationären Entzug, der üblicherweise innerhalb begrenzter Zeiträume abgeschlossen ist. Für Langzeittherapien besonders schwerer Fälle und die der Entzugsbehandlung folgende Entwöhnungsbehandlung in einer Reha-Einrichtung kommt hingegen die gesetzliche Rentenversicherung auf, in der jeder Beschäftigte pflichtversichert ist. Was wer bezahlt ist in einer besonderen Suchtvereinbarung festgelegt.

Ebenso zahlt die Rentenversicherung die ambulante Nachsorge nach Alkoholentzug und stationärem Aufenthalt.

Was zahlt die Sozialhilfe?

Jeder, der von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängig ist, hat das Recht auf eine Behandlung. Wenn Krankenversicherungen und Rentenversicherer ausscheiden, übernehmen die Sozialämter die entsprechenden Kosten. Der Anspruch auf eine solche Finanzierung ist gegebenenfalls per Gesetz einklagbar.

Der Kostenträger darf dabei über Art, Ort und Dauer des Alkoholentzuges entscheiden, muss dabei aber die persönlichen Verhältnisse eines Patienten und gegebenenfalls seine Wünsche in angemessener Form berücksichtigen.

Der Patient ist dabei von Zuzahlungen befreit und kann eine wiederholte Behandlung grundsätzlich verlangen. Normalerweise sind Wiederholungsbehandlungen in einem Mindestabstand von vier Jahren grundsätzlich möglich. Bei Alkoholikern, bei denen Rückfälle nicht ungewöhnlich sind, ist das bereits früher möglich, wobei allerdings die Dauer der Behandlung zeitlich reduziert wird.

Was sollte ich tun, wenn ich einen Alkoholentzug ohne Krankenversicherung machen möchte?

Um es klar zu sagen: Mit fehlender Krankenversicherung fällt man in Deutschland durchs Raster. Normalerweise ist jeder Beschäftigte in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Bei nicht selbst Erwerbstätigen kommt die Familienversicherung ins Spiel. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind im Regelfall die Stellen, die für die Kostenübernahme einer Alkoholtherapie zuständig sind.

Die Gründe für eine fehlende Krankenversicherung sind vielfältig und reichen von Beitragsschulden bei Selbständigen über beschränkte Versicherungsmöglichkeiten für in Deutschland arbeitssuchende EU-Bürger bis zu abgelehnten Asylanträgen. Gerade im letzteren Fall ist bisweilen auch die Kontaktaufnahme zu Stellen der Sozialhilfe schwierig.

Diese Gemengelage macht die richtige Entscheidung schwierig. Dr. Google und unsere Gesundheitsseite liefern daher nur erste Informationen, mit denen wir Ihnen bei den ersten Schritten in Richtung Alkoholentzug behilflich sein können.

Daher sollte man als Betroffener unbedingt ein kostenfreies Gespräch bei einer Suchtberatungsstelle vereinbaren. Hier sitzen geschulte Mitarbeiter, die sich auch mit komplizierten rechtlichen Fragen auskennen und Ihnen in Ihrem persönlichen Fall weiterhelfen können.

Je früher man ein solches Gespräch sucht, desto besser. Mit Fortschreiten der Sucht nimmt die Motivation dazu erfahrungsgemäß rapide ab, wie auch die gesundheitlichen Umstände, die nicht nur solche Gespräche, sondern auch die unerlässliche Therapie mit Alkoholentzug und Entwöhnung. Diese verlaufen umso milder und sind umso schneller abgeschlossen, je früher mit dem Alkoholentzug begonnen wird.

Quellen, Links und weiterführende Literatur